Rettung für den Winker
Wink Blink Bremsrelais
um historische Fahrzeuge, die mit Einkammerrückleuchten bzw. Winkern ausgerüstet sind
ohne Verlust der Originalität, also ohne Zusatzblinkleuchten, im Straßenverkehr zu bewegen.
Dieses Blinkrelais entspricht den Forderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO
Übergangsvorschriften § 72 StVZO, § 53 Abs. 2 und § 54 Abs. 3
Man kann also alle Fahrzeuge, die serienmäßig mit Winkern ausgerüstet wurden mit
sehr geringem Arbeitsaufwand
wieder fahren wie anno seinerzeit.
Es gelten ab Februar 2023 neue Preise